Um ein Implantat in einer Zahnverluststelle einsetzen zu können, bedarf es dort eines Knochens entsprechender Stärke und Höhe. Ist dies nicht der Fall, kann nur nach vorhergehendem Knochenaufbau implantiert werden. Ebenso muss bei zahnbetterkrankten Zähnen mit Knochenschwund in verschiedenem Ausmaß gerechnet werden. Zur Verbesserung der Stabilität und Prognose dieser Zähne ist auch in einigen dieser Fälle ein Knochenaufbau angebracht.
Noch vor 20 bis 30 Jahren setzte ein Implantologe das Implantat einfach dort ein, wo genügend Knochen vorhanden war. Es stellte sich jedoch heraus, dass dieses Konzept nicht aufging, da die eingesetzten Implantate wegen hochgradigem Knochenschwund weder den funktionellen noch ästhetischen Ansprüchen gerecht wurden. In der modernen Implantologie gilt als oberster Grundsatz, dass eine auf ein Implantat aufgebaute Krone einem natürlichen Zahn in allen Belangen möglichst gleichkommen soll. Dies betrifft nicht nur Farbe und Form, sondern auch die Höhe. Ebenso eine Rolle spielen der Verlauf des die Krone einbettenden Zahnfleisches und die Formgebung zwischen den Zähnen (Papilla), vor allem im so genannten ästhetischen Bereich der Frontzähne.

